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   KG, 23.06.2003 - 24 W 55/03   

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https://dejure.org/2003,6335
KG, 23.06.2003 - 24 W 55/03 (https://dejure.org/2003,6335)
KG, Entscheidung vom 23.06.2003 - 24 W 55/03 (https://dejure.org/2003,6335)
KG, Entscheidung vom 23. Juni 2003 - 24 W 55/03 (https://dejure.org/2003,6335)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gegen eine Entscheidung des Landgerichts hinsichtlich Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    WEG § 43; ; WEG § 45; ; FGG § 14; ; ZPO § 127; ; ZPO § 574

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 43; WEG § 45; FGG § 14; ZPO § 127; ZPO § 574
    Rechtsmittel gegen PKH-Ablehnung im Erstbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 816 (Ls.)
  • FGPrax 2003, 252
  • ZMR 2004, 55
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 107/02

    Erbrecht des Kindes trotz vertraglichen Ausschlusses- Zulässigkeit der Beschwerde

    Auszug aus KG, 23.06.2003 - 24 W 55/03
    Der Senat schließt sich der vom BayObLG (BayObLGZ 2002, 89 = FGPrax 2002, 119; BayObLGZ 2002, 147 = NJW 2002, 2573 = MDR 2002, 1146) und dem OLG Hamm (NJW-RR 2002, 1375 = FGPrax 2002, 227) vertretenen Rechtsauffassung an, dass im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit auch in WEG-Sachen seit der Änderung der ZPO zum 1 Januar 2002 die sofortige weitere Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts, mit der dieses für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe versagt hat, statthaft ist, sofern das Rechtsmittel durch das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss zugelassen worden ist, sonst jedoch unzulässig ist (vgl. auch Demharter NZM 2002, 233/235; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG 15. Aufl., § 14 Rn. 34).
  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im

    Auszug aus KG, 23.06.2003 - 24 W 55/03
    Der Senat schließt sich der vom BayObLG (BayObLGZ 2002, 89 = FGPrax 2002, 119; BayObLGZ 2002, 147 = NJW 2002, 2573 = MDR 2002, 1146) und dem OLG Hamm (NJW-RR 2002, 1375 = FGPrax 2002, 227) vertretenen Rechtsauffassung an, dass im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit auch in WEG-Sachen seit der Änderung der ZPO zum 1 Januar 2002 die sofortige weitere Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts, mit der dieses für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe versagt hat, statthaft ist, sofern das Rechtsmittel durch das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss zugelassen worden ist, sonst jedoch unzulässig ist (vgl. auch Demharter NZM 2002, 233/235; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG 15. Aufl., § 14 Rn. 34).
  • BayObLG, 14.05.2002 - 1Z BR 59/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus KG, 23.06.2003 - 24 W 55/03
    Der Senat schließt sich der vom BayObLG (BayObLGZ 2002, 89 = FGPrax 2002, 119; BayObLGZ 2002, 147 = NJW 2002, 2573 = MDR 2002, 1146) und dem OLG Hamm (NJW-RR 2002, 1375 = FGPrax 2002, 227) vertretenen Rechtsauffassung an, dass im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit auch in WEG-Sachen seit der Änderung der ZPO zum 1 Januar 2002 die sofortige weitere Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts, mit der dieses für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe versagt hat, statthaft ist, sofern das Rechtsmittel durch das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss zugelassen worden ist, sonst jedoch unzulässig ist (vgl. auch Demharter NZM 2002, 233/235; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG 15. Aufl., § 14 Rn. 34).
  • BGH, 11.03.2004 - V ZB 63/03

    Anfechtung einer Beschwerdeentscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren im FGG

    a) Für den vorliegenden Fall bedeutet dies insbesondere, daß die Anfechtbarkeit einer Beschwerdeentscheidung des Landgerichts nur unter den Voraussetzungen des § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, mithin nach einer Zulassung durch das Landgericht, eröffnet ist (BayObLGZ 2002, 147, 148; BayObLG, FamRZ 2002, 1713, 1714; vgl. auch BGH, Beschl. v. 10. Dezember 2003, XII ZB 251/03, zur Veröffentlichung vorgesehen; BayObLGZ 2002, 89, 92 jeweils für das Verfahren der Richterablehnung; BayObLGZ 2002, 274, 275 für die Verweisung in § 13a Abs. 3 FGG; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 1375; KG, NZM 2003, 816; OLG Frankfurt a.M., FGPrax 2003, 175; Demharter, NZM 2002, 233, 235, 236; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 49 Rdn. 83; Keidel/Zimmermann, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 14 FGG Rdn. 35).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2006 - 20 W 108/06

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Anfechtbarkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe

    Diese Vorschriften sind in den §§ 114 ff. ZPO enthalten und sie gelten auch hinsichtlich der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln, während für die sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen wie z. B. Form und Frist der Rechtsmitteleinlegung die speziellen Vorschriften des FGG anzuwenden sind (BayObLG FGPrax 2002, 182; OLG Hamm FGPrax 2002, 227; KG FGPrax 2003, 252).

    Dies gilt sowohl, wenn das Landgericht eine Erstbeschwerde gegen eine Prozesskostenhilfe versagende Entscheidung des Amtsgerichts zurückweist, als auch dann, wenn es für das Beschwerdeverfahren in der Hauptsache die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnt (BGH NZM 2004, 795; Senat, Beschl. v. 05.11.2002 -20 W 380/02- und vom 02.03.2006 -20 W 66/2006- für das WEG-Verfahren und FGPrax 2003, 175 für das Betreuungsverfahren; BayObLG FGPrax 2002, 182; OLG Hamm FGPrax 2002, 227; KG FGPrax 2003, 252; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., Vor §§ 43 ff., Rdnr. 134; Palandt/Bassenge: WEG, 65. Aufl., § 45, Rdnr. 6; Weitnauer/Mansel: WEG, 9. Aufl., nach § 43, Rdnr. 28; Keidel/Zimmermann: FGG, 15. Aufl., § 14, Rdnr. 34; Zöller/Philippi: ZPO, 25. Aufl., § 127, Rdnr. 51).

  • OLG Schleswig, 07.01.2004 - 2 W 112/03

    Abschiebehaft - zulässige Dauer von Sicherungshaft vor geplanter Zurückschiebung

    Die sofortige weitere Beschwerde gegen den Beschluß des Landgerichts, soweit darin die Erstbeschwerde gegen die Ablehnung der Prozeßkostenhilfe durch das Amtsgericht zurückgewiesen worden ist, ist unzulässig, weil das Landgericht das Rechtsmittel nicht zugelassen hat (§ 574 ZPO entspr. - vgl. KG FGPrax 2003, 252 m.w.Nw.).
  • KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06

    Unterbringungsverfahren: Pflicht des Vormundschaftsgerichts zur Unterrichtung

    Von der Verweisung werden auch diejenigen Vorschriften der ZPO erfasst, welche die Statthaftigkeit der Rechtsmittel im Prozesskostenhilfeverfahren regeln (BGH, NJW-RR 2004, 1077; KG, FGPrax 2003, 252; BayObLG, NJW 2002, 2573; BayObLG, BayObLG-Report 1992, 48, 49; Senat, Beschluss vom 15. Dezember 1972 - 1 W 1584/72, FamRZ 1973, 330).
  • OLG Hamburg, 18.09.2006 - 2 Wx 125/06

    Verwerfung eines Rechtmittels als unzulässig; Neukonzeption des Beschwerderechts

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  • OLG Hamburg, 04.09.2006 - 2 Wx 125/06

    Beschwerdeinstanz eines Wohnungseigentumsverfahrens: Rechtsmittel gegen die

    Der Senat schließt sich der vom KG ( ZMR 2004, 55 nach juris ) sowie vom BayObLG ( NJW 2002, 2573 ) und dem OLG Hamm ( NJW-RR 2002, 1375 ) vertretenen Rechtsauffassung an, dass im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit auch in Wohnungseigentums-Sachen seit der Änderung der ZPO zum 1. Januar 2002 die sofortige weitere Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts, mit der dieses für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe versagt hat, allein statthaft ist, sofern das Rechtsmittel durch das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss zugelassen worden ist, sonst jedoch unzulässig ist (vgl. auch Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl., Rdnr. 34 zu § 14 FGG ).
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